Art 2 FinVermStVtrG — Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag, an dem der Finanzvermögen-Staatsvertrag nach dessen Artikel 9 in Kraft tritt, im Bundesgesetzblatt bekannt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.