Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)
- Ausfertigungsdatum:
- 27.06.2013
- Fundstelle:
- BGBl I 2013, 1858
- Stand:
- 20260506175549
Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag
(1) Dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Finanzvermögen-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag, an dem der Finanzvermögen-Staatsvertrag nach dessen Artikel 9 in Kraft tritt, im Bundesgesetzblatt bekannt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.