§ 2 FHKBeauftrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators vom 17. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2072), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1526) geändert worden ist, außer Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.