Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › FernUSG › § 28
FernUSG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 6 Rechtsfolgen der Kündigung bei gemischten Verträgen
  2. § 7 Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung
  3. § 8 Umgehungsverbot
  4. § 9 Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen
  5. § 10 Ausschluss abweichender Vereinbarungen
  6. § 11
  7. 2. Abschnitt · Veranstaltung von Fernunterricht
  8. § 12 Zulassung von Fernlehrgängen
  9. § 12a Einheitliche Stelle, Genehmigungsfiktion
  10. § 13 Zulassung berufsbildender Fernlehrgänge
  11. § 14 Rücknahme und Widerruf
  12. § 15 Unentgeltliche berufsbildende Fernlehrgänge
  13. § 16 Werbung mit Informationsmaterial
  14. § 17 Vertreter, Berater
  15. § 18 Ergänzende Fernlehrgänge
  16. 3. Abschnitt · Organisation; Auskunftspflicht; Ordnungswidrigkeiten
  17. § 19 Zentralstelle; Zulassungsentscheidung
  18. § 20 Auskunftspflicht
  19. § 21 Ordnungswidrigkeiten
  20. 4. Abschnitt · Übergangsvorschriften; Änderung von Bundesgesetzen; Schlussvorschriften
  21. § 22
  22. § 23
  23. (XXXX) §§ 24 und 25 (weggefallen)
  24. § 26 Gerichtsstand
  25. § 27 Übergangsvorschrift
  26. § 28 (Inkrafttreten)
Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht

§ 28 FernUSG — (Inkrafttreten)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 27
Übergangsvorschrift
Inhaltsverzeichnis
FernUSG

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 19,99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern. Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der jeweils nicht freigegebenen Kategorie.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.