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Startseite › Gesetze › FernUSG › § 22
FernUSG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. 1. Abschnitt · Fernunterrichtsvertrag
  2. § 2 Rechte und Pflichten der Vertragschließenden
  3. § 3 Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags
  4. § 4 Widerrufsrecht des Teilnehmers
  5. § 5 Kündigung
  6. § 6 Rechtsfolgen der Kündigung bei gemischten Verträgen
  7. § 7 Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung
  8. § 8 Umgehungsverbot
  9. § 9 Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen
  10. § 10 Ausschluss abweichender Vereinbarungen
  11. § 11
  12. 2. Abschnitt · Veranstaltung von Fernunterricht
  13. § 12 Zulassung von Fernlehrgängen
  14. § 12a Einheitliche Stelle, Genehmigungsfiktion
  15. § 13 Zulassung berufsbildender Fernlehrgänge
  16. § 14 Rücknahme und Widerruf
  17. § 15 Unentgeltliche berufsbildende Fernlehrgänge
  18. § 16 Werbung mit Informationsmaterial
  19. § 17 Vertreter, Berater
  20. § 18 Ergänzende Fernlehrgänge
  21. 3. Abschnitt · Organisation; Auskunftspflicht; Ordnungswidrigkeiten
  22. § 19 Zentralstelle; Zulassungsentscheidung
  23. § 20 Auskunftspflicht
  24. § 21 Ordnungswidrigkeiten
  25. 4. Abschnitt · Übergangsvorschriften; Änderung von Bundesgesetzen; Schlussvorschriften
  26. § 22
  27. § 23
  28. (XXXX) §§ 24 und 25 (weggefallen)
  29. § 26 Gerichtsstand
  30. § 27 Übergangsvorschrift
  31. § 28 (Inkrafttreten)
Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht

§ 22 FernUSG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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FernUSG
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§ 23

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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