§ 6 FATCA-USA-UmsV — Kleine Finanzinstitute mit lokalem Kundenstamm

Kleine Finanzinstitute mit lokalem Kundenstamm im Sinne von Anlage II Abschnitt II Unterabschnitt A des Abkommens unterliegen den in Anlage II Abschnitt II Unterabschnitt A Buchstabe g und h des Abkommens geregelten Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten, wobei an Stelle des in diesem Unterabschnitt genannten 1. Januar 2014 der 1. Juli 2014 tritt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.