§ 3 FachHwirtPrV — Inhalt der Prüfung

Die Prüfung umfaßt die Bereiche:

1.

Hauswirtschaftliche Leistungen;

2.

Betreuung bei alltagsbezogenen Verrichtungen;

3.

Kommunikation;

4.

Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.