§ 15 EWSG — Evaluierung

Es findet bis zum 31. Dezember 2024 eine Evaluierung der Regelungen dieses Gesetzes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie statt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.