§ 15 EWSG — Evaluierung
Es findet bis zum 31. Dezember 2024 eine Evaluierung der Regelungen dieses Gesetzes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie statt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.