§ 25 EWKFondsG — Aufsicht
Das Umweltbundesamt untersteht hinsichtlich der ihm nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.