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Startseite › Gesetze › EWIVAG › § 9
EWIVAG
  1. § 1 Anzuwendende Vorschriften
  2. § 2 Anmeldung zum Handelsregister
  3. § 3 Besonderheiten der Handelsregisteranmeldung
  4. § 4 Bekanntmachungen
  5. § 5 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Geschäftsführer
  6. § 6 Aufstellung des Jahresabschlusses
  7. § 7 Entlassung der Geschäftsführer
  8. § 8 Ausscheiden eines Mitglieds
  9. § 9
  10. § 10 Abwicklung der Vereinigung
  11. § 11 Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  12. § 12 Zwangsgelder
  13. § 13 Falsche Angaben
  14. § 14 Verletzung der Geheimhaltungspflicht
  15. § 15 (weggefallen)
  16. § 16
  17. § 17 Berlin-Klausel
  18. § 18 Inkrafttreten
Gesetz zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

§ 9 EWIVAG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 8
Ausscheiden eines Mitglieds
Inhaltsverzeichnis
EWIVAG
Nächste Vorschrift →
§ 10
Abwicklung der Vereinigung

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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