Art 1 EuLRaumÜbkG
Dem in Bern am 19. September 1979 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.