§ 5 ERPVerwG 2007 — Substanzerhaltungsgebot
Das Sondervermögen soll in seinem Bestand erhalten bleiben. Es ist nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu verwalten.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.