§ 1 ERP-WiPlanErV — Anwendung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 auf die Förderung von Gründungen und Nachfolgen gemeinnütziger kleiner und mittlerer Unternehmen

Die Anwendung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 wird im Rahmen der veranschlagten Ansätze auf die Förderung von Unternehmensgründungen und -nachfolgen von gemeinnützigen kleinen und mittleren Unternehmen ohne Körperschaftsteuerpflicht erstreckt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.