§ 2 ElbVwHHmbV

Die nach dem Reichsgesetz vom 29. Juli 1921 (Reichsgesetzbl. S 961) vom Reich (Reichswasserstraßenverwaltung) übernommenen Wasserstraßen Köhlfleth einschließlich Kleine Elbe (mit Bullerinne) und Finkenwärder Aue gehen mit allen Rechten und Pflichten in das Eigentum und in die Verwaltung der Hansestadt Hamburg über.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.