Eingangsformel EHVV 2012

Auf Grund des § 21 Absatz 2 des Zuteilungsgesetzes 2012 vom 7. August 2007 (BGBl. I S. 1788) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.