Eingangsformel EGRechtÜblV
Auf Grund des Artikels 4 des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885) verordnet die Bundesregierung:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.