§ 2 EGRebflRodDV — Zuständige Stellen

Die nach Landesrecht zuständigen Stellen gewähren die gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Prämien für das Roden von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 2008/2009 bis 2010/2011.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.