§ 2 EEMD-ZVAnl I — Vertragsbestandteile
(1) Bestandteile dieses Vertrags sind
1.
der Nachweis der Registrierung als Anbieter nach § 4 MautSysG,
2.
die Zusatzvereinbarung (Anlage 1), soweit von den Parteien als erforderlich erachtet,
3.
Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit Dokumente A und B (Anlagen 2 und 3),
4.
der Zeit- und Projektplan (Anlage 4),
5.
die Entgeltordnung (Anlage 5),
6.
das Glossar (Anlage 6),
7.
die Erklärung über die Gewährung einer Bankgarantie oder eines gleichwertigen Finanzinstruments,
8.
gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 7).
(2) Bei Widersprüchen in diesem Vertrag gelten nacheinander
1.
dieser Vertrag,
2.
die Zusatzvereinbarung (Anlage 1),
3.
gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 7),
4.
Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit Dokumente A und B (Anlagen 2 und 3),
5.
der Zeit- und Projektplan (Anlage 4),
6.
das Glossar (Anlage 6).
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.