§ 2 EEMD-ZVAnl I — Vertragsbestandteile

(1) Bestandteile dieses Vertrags sind

1.

der Nachweis der Registrierung als Anbieter nach § 4 MautSysG,

2.

die Zusatzvereinbarung (Anlage 1), soweit von den Parteien als erforderlich erachtet,

3.

Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit Dokumente A und B (Anlagen 2 und 3),

4.

der Zeit- und Projektplan (Anlage 4),

5.

die Entgeltordnung (Anlage 5),

6.

das Glossar (Anlage 6),

7.

die Erklärung über die Gewährung einer Bankgarantie oder eines gleichwertigen Finanzinstruments,

8.

gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 7).

(2) Bei Widersprüchen in diesem Vertrag gelten nacheinander

1.

dieser Vertrag,

2.

die Zusatzvereinbarung (Anlage 1),

3.

gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 7),

4.

Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit Dokumente A und B (Anlagen 2 und 3),

5.

der Zeit- und Projektplan (Anlage 4),

6.

das Glossar (Anlage 6).

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.