Inhaltsübersicht EBeV 2022
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich und Zweck
§ 2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Überwachungsplan
(zu § 6 des Gesetzes)
§ 3Entbehrlichkeit des Überwachungsplans
Abschnitt 3
Überwachung, Ermittlung und
Berichterstattung der Brennstoffemissionen
(zu den §§ 6 und 7 des Gesetzes)
§ 4Allgemeine Grundsätze
§ 5Ermittlung von Brennstoffemissionen
§ 6Berücksichtigung des Bioenergieanteils bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen
§ 7Berichterstattung
§ 8Berichterstattungsgrenze
§ 9Aufbewahrung von Unterlagen und Daten
§ 10Vermeidung von Doppelerfassungen nach § 7 Absatz 4 Nummer 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
§ 11Vermeidung von Doppelbelastungen nach § 7 Absatz 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Abschnitt 4
Schlussbestimmungen
§ 12Inkrafttreten
Anlage 1
(zu den §§ 5, 6,
10 und 11)Ermittlung der Brennstoffemissionen
Anlage 2
(zu den §§ 6, 7,
10 und 11)Mindestinhalt eines jährlichen Emissionsberichts
Anlage 3
(zu § 11)Erforderliche Erklärungen, Angaben und Nachweise des belieferten Unternehmens im Zusammenhang mit dem Abzug von Brennstoffemissionen bei der Lieferung von Brennstoffen zum Einsatz in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.