Inhaltsübersicht EBeV 2022

Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§  1Anwendungsbereich und Zweck

§  2Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2

Überwachungsplan

(zu § 6 des Gesetzes)

§  3Entbehrlichkeit des Überwachungsplans

Abschnitt 3

Überwachung, Ermittlung und

Berichterstattung der Brennstoffemissionen

(zu den §§ 6 und 7 des Gesetzes)

§  4Allgemeine Grundsätze

§  5Ermittlung von Brennstoffemissionen

§  6Berücksichtigung des Bioenergieanteils bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen

§  7Berichterstattung

§  8Berichterstattungsgrenze

§  9Aufbewahrung von Unterlagen und Daten

§ 10Vermeidung von Doppelerfassungen nach § 7 Absatz 4 Nummer 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

§ 11Vermeidung von Doppelbelastungen nach § 7 Absatz 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Abschnitt 4

Schlussbestimmungen

§ 12Inkrafttreten

Anlage 1

(zu den §§ 5, 6,

10 und 11)Ermittlung der Brennstoffemissionen

Anlage 2

(zu den §§ 6, 7,

10 und 11)Mindestinhalt eines jährlichen Emissionsberichts

Anlage 3

(zu § 11)Erforderliche Erklärungen, Angaben und Nachweise des belieferten Unternehmens im Zusammenhang mit dem Abzug von Brennstoffemissionen bei der Lieferung von Brennstoffen zum Einsatz in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.