Eingangsformel DW-SVV
Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 4 des Deutsche-Welle-Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3094) verordnet die Bundesregierung:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.