DW-SVV

Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn

Ausfertigungsdatum:
25.04.2003
Fundstelle:
BGBl I 2003, 551
Stand:
20260506175144
Eingangsformel

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 4 des Deutsche-Welle-Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3094) verordnet die Bundesregierung:

§ 1

Zeitpunkt der Sitzverlegung

Als Zeitpunkt für die Verlegung des Sitzes der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn wird der 1. Mai 2003 bestimmt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.