Eingangsformel DiätAss-APrV
Auf Grund des § 8 des Diätassistentengesetzes vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 446) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.