Art 1 DBBankAbkG GBR
Dem in London am 7. Dezember 2011 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.