Anlage 2 DarlVermV — (zu § 3 Absatz 4)Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 229, S. 10)

Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“ und „Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK“ nach § 34k Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung

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(Name und Vorname)

geboren am …………………………………… in ……………………………………

wohnhaft in ……………………………………………………………………………

hat am ……………………………………

vor der Industrie- und Handelskammer ……………………………………………

die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Gewerbes als Darlehensvermittler nach § 34k Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung erfolgreich abgelegt.

Die Sachkundeprüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Kenntnisse, Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

1.

Kundenberatung (Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten, Produktdarstellung und -information),

2.

fachliche Kenntnis über Kreditprodukte und andere Finanzdienstleistungen; Marktübersicht,

3.

fachliche Kenntnis auf dem Gebiet des Verbraucherkreditrechts und Verbraucherschutzes,

4.

fachliche Kenntnis auf dem Gebiet der Kreditwürdigkeitsprüfung,

5.

fachliche Kenntnis über ethische Standards im Geschäftsleben,

6.

Finanz- und Wirtschaftskompetenz.

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(Stempel/Siegel)

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(Ort und Datum)(Unterschrift)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.