§ 10 DachAusbV — Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen sowie
2.
Dach- und Wandtechnik.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.