§ 9 ContStifG — Verwendung der Mittel
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die Stiftungszwecke verwendet werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.