§ 1 BWpVerwPG — Zuordnung des Personals
Die Beamtinnen, Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundeswertpapierverwaltung sind ab dem 1. August 2006 solche bei dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Für die Auszubildenden bei der Bundeswertpapierverwaltung gilt Satz 1 entsprechend.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.