§ 1 BWFSPrV — Abschlüsse

An Bundeswehrfachschulen können folgende Abschlüsse erlangt werden:

1.

Hauptschulabschluss,

2.

mittlerer Schulabschluss/Realschulabschluss,

3.

Fachschulreife

a)

in der Fachrichtung Sozialpädagogik,

b)

in der Fachrichtung Technik,

c)

in der Fachrichtung Wirtschaft,

d)

in weiteren Fachrichtungen, für die die bundesweite Anerkennung des Abschlusses gewährleistet ist,

4.

Fachhochschulreife

a)

in der Fachrichtung Sozialpädagogik,

b)

in der Fachrichtung Technik,

c)

in der Fachrichtung Wirtschaft,

d)

in weiteren Fachrichtungen, für die die bundesweite Anerkennung des Abschlusses gewährleistet ist.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.