I. BVwADisRZustAnO

Auf Grund der §§ 9 Abs. 2 Satz 2, 62 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (G131) in der Fassung vom 11. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1297) und des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes vom 28. Dezember 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 829) übertrage ich dem Bundesverwaltungsamt die Befugnisse, die mir im Bereich des Kapitels I und des § 62 G131 als Einleitungsbehörde und oberster Dienstbehörde im Sinne der Bundesdisziplinarordnung zustehen, soweit ich mir nicht für bestimmte Fälle die Ausübung dieser Befugnisse vorbehalte.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.