§ 4 BuTMedienMstrBAProFV — Prüfungsbereiche im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“

Der Prüfungsteil „Betriebsmanagement“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:

1.

„Führung“ nach § 5,

2.

„Organisation“ nach § 6.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.