§ 3 BuTMedienMstrBAProFV — Inhalte und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:

1.

„Betriebsmanagement“ nach § 4 und

2.

„Projektmanagement“ nach § 7.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.