(XXXX) BTPräsAmtsbezAnO

Auf Grund der mir am 29. März 1968 übertragenen Befugnis (Bundesgesetzbl. I S. 252) setze ich für den Leiter der Verwaltung des Deutschen Bundestages folgende Amtsbezeichnung fest:

Direktor des Deutschen Bundestages.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.