Anordnung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
- Ausfertigungsdatum:
- 18.06.1968
- Fundstelle:
- BGBl I 1968, 761
- Stand:
- 20260506174836
Auf Grund der mir am 29. März 1968 übertragenen Befugnis (Bundesgesetzbl. I S. 252) setze ich für den Leiter der Verwaltung des Deutschen Bundestages folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor des Deutschen Bundestages.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.