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Startseite › Gesetze › BSAVfV › § 17
BSAVfV
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Abschnitt 1 · Verfahren
  2. § 1 Antrag
  3. § 1a Zulassung der elektronischen Form
  4. § 1b Art und Weise der Einreichung der Anträge in elektronischer Form
  5. § 2 Registerprüfung
  6. § 3 Wertprüfung
  7. § 4 Prüfung der physiologischen Merkmale bei Rebe
  8. § 5 Vermehrungsmaterial, Saatgut
  9. § 6 Durchführung der Prüfungen
  10. § 7 Prüfungsberichte
  11. § 8 Nachprüfung des Fortbestehens der Sorte, Überwachung der Sortenerhaltung
  12. § 9 Anbau- und Marktbedeutung
  13. § 10 Bekanntmachungen
  14. Abschnitt 2 · Anerkennung von Saatgut nicht zugelassener Sorten
  15. § 11
  16. Abschnitt 3 · (weggefallen)
  17. (XXXX) §§ 12 bis 14 (weggefallen)
  18. Abschnitt 4 · Schlussvorschriften
  19. § 15 Verkehr mit anderen Stellen
  20. § 16 Übergangsregelung
  21. § 17
  22. Anlage (zu § 1b Absatz 1)
Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt

§ 17 BSAVfV

(Inkrafttreten)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 16
Übergangsregelung
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BSAVfV
Nächste Vorschrift →
Anlage
(zu § 1b Absatz 1)

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Marketing

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