§ 1 BRPHV — Raumordnungsplanung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz

Für den länderübergreifenden Hochwasserschutz im Bundesgebiet werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung gemäß der Anlage zu dieser Verordnung als Raumordnungsplan festgelegt.,,

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.