Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz
- Ausfertigungsdatum:
- 19.08.2021
- Fundstelle:
- BGBl I 2021, 3712
- Stand:
- 20211125213514
Auf Grund des § 17 Absatz 2 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), der zuletzt durch Artikel 159 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium der Verteidigung:
Raumordnungsplanung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz
Für den länderübergreifenden Hochwasserschutz im Bundesgebiet werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung gemäß der Anlage zu dieser Verordnung als Raumordnungsplan festgelegt.,,
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2021 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.