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Die Amtstracht des Bundeswehrdisziplinaranwalts sowie der für in auftretenden Beamten, der richterlichen Mitglieder der Truppendienstkammern, der Wehrdisziplinaranwälte und der Urkundsbeamten bei den Truppendienstgerichten besteht aus einer Amtsrobe und einem Barett. Zur Amtsrobe tragen der Bundeswehrdisziplinaranwalt und die für ihn auftretenden Beamten sowie die richterlichen Mitglieder der Truppendienstkammern eine breite weiße Halsbinde mit herabhängenden Enden, die Wehrdisziplinaranwälte und die Urkundsbeamten eine einfache weiße Halsbinde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.