III. BPräsKldgBDiGAnO

Am Barett tragen

a)

der Präsident des Bundesdisziplinarhofs drei Schnüre in Gold,

b)

die Senatspräsidenten des Bundesdisziplinarhofs zwei Schnüre in Gold,

c)

die Bundesrichter und der Bundesdisziplinaranwalt zwei karmesinrote Schnüre in Seide,

d)

die Vorsitzenden der Bundesdisziplinarkammern eine Schnur in Silber,

e)

die für den Bundesdisziplinaranwalt auftretenden Beamten eine Spange

in Gold, wenn sie vor dem Bundesdisziplinarhof,

in Silber, wenn sie vor den Bundesdisziplinarkammern

tätig werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.