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Die Amtstracht der Bundesrichter, des Bundesdisziplinaranwalts sowie der für ihn auftretenden Beamten, der Vorsitzenden der Bundesdisziplinarkammern und der Urkundsbeamten bei den Bundesdisziplinargerichten besteht aus einer Amtsrobe und einem Barett. Zur Amtsrobe tragen die Bundesrichter, der Bundesdisziplinaranwalt sowie die für ihn auftretenden Beamten und die Vorsitzenden der Bundesdisziplinarkammern eine breite weiße Binde mit herabhängenden Enden, die Urkundsbeamten eine einfache weiße Halsbinde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.