(XXXX) BPräsAmtsbezAnO 1996
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
"Präsident und Professor der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin".
Der Bundespräsident
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.