Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
- Ausfertigungsdatum:
- 26.06.1996
- Fundstelle:
- BGBl I 1996, 908
- Stand:
- 20130405130832
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
"Präsident und Professor der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin".
Der Bundespräsident
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.