(XXXX) BPräsAmtsbezAnO 1987

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:

Direktor einer Wehrtechnischen Dienststelle.

Der Bundespräsident

Der Bundesminister des Innern

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.