Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
- Ausfertigungsdatum:
- 13.06.1987
- Fundstelle:
- BGBl I 1987, 1558
- Stand:
- 20260506174946
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor einer Wehrtechnischen Dienststelle.
Der Bundespräsident
Der Bundesminister des Innern
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.