(XXXX) BPräsAmtsbezAnO 1973-08
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
Präsident der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten,
Vizepräsident der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten,
Erster Direktor und Professor bei der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.