Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
- Ausfertigungsdatum:
- 02.08.1973
- Fundstelle:
- BGBl I 1973, 978
- Stand:
- 20260506174859
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
Präsident der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten,
Vizepräsident der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten,
Erster Direktor und Professor bei der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.