(XXXX) BPräsAmtsbezAnO 1970-10
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
Präsident und Professor des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung
Leitender Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung
Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.