(XXXX) BPräsAmtsbezAnO 1970-10

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:

Präsident und Professor des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung

Leitender Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung

Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.