BPräsAmtsbezAnO 1970-10

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Ausfertigungsdatum:
01.10.1970
Fundstelle:
BGBl I 1970, 1371
Stand:
20260506174927
(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:

Präsident und Professor des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung

Leitender Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung

Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.