Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
- Ausfertigungsdatum:
- 01.10.1970
- Fundstelle:
- BGBl I 1970, 1371
- Stand:
- 20260506174927
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
Präsident und Professor des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung
Leitender Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung
Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.