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Startseite › Gesetze › BPolBG › § 6
BPolBG
  1. Abschnitt I · Gemeinsame Vorschriften
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
  4. § 3 Laufbahnen; Verordnungsermächtigung
  5. § 4 Polizeidienstunfähigkeit
  6. § 5 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
  7. § 6
  8. Abschnitt II · Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei
  9. § 7 Ausbildung
  10. § 8 Versetzung
  11. § 9 Stellenvorbehalt
  12. § 10 Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft und Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
  13. § 11 Freizeitausgleich bei Einsätzen und Übungen
  14. § 12 Erstattung der Kosten eines Studiums
  15. § 12a Erstattung der Kosten einer Fortbildung
  16. Abschnitt III · Übergangs- und Schlußvorschriften
  17. § 13 (weggefallen)
  18. § 14 Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
  19. § 15 Verwaltungsvorschriften
Bundespolizeibeamtengesetz

§ 6 BPolBG

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Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 5
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
Inhaltsverzeichnis
BPolBG
Nächste Vorschrift →
§ 7
Ausbildung

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