I. BMinUWidAnO 2005
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Bearbeitung der Angelegenheiten von Amtsbezügen für Personen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und von Besoldung für Beamtinnen und Beamten im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach § 87a des Bundesbeamtengesetzes.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.