II. BMinBFZustAnO
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.